Aktualisierung III/2 2025 - Zákon státní sociální podpoře

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Beschreibung

Mit Gesetz Nr. 52/2025 Slg., welches das Gesetz Nr. 117/1995 Slg. ändert, wird in § 12 Abs. 1 Buchst. d) die Definition einer ausländischen Hochschule aufgrund der Änderungen des Hochschulgesetzes gestrichen. Das Gesetz über die staatliche Sozialhilfe bezieht sich in § 12 Abs. 1 Buchst. d) künftig ausschließlich auf den Begriff der ausländischen Hochschule (mittels Fußnote 70). Aufgrund der Änderungen in § 93a und den nachfolgenden Bestimmungen des Hochschulgesetzes bezüglich Anbietern ausländischer Hochschulbildung in der Tschechischen Republik ist es zudem erforderlich, im Gesetz über die staatliche Sozialhilfe eine Formulierungsänderung in § 12 Abs. 1 Buchst. e) hinsichtlich der kontinuierlichen Vorbereitung eines Kindes auf die zukünftige Beschäftigung durch ein Studium an einer ausländischen Hochschule im Hinblick auf den Fall der Durchführung einer solchen Ausbildung durch eine tschechische juristische Person vorzunehmen. Darüber hinaus wird dem Abschnitt 12 ein neuer Absatz 4 hinzugefügt, wonach die im Gesetz über die Organisation und Durchführung der Sozialversicherung festgelegten Regeln für die Verwaltung des Status von Studienleistungen, die für Rentenversicherungszwecke als gleichwertig gelten, auch für Entscheidungen gelten, die für staatliche Sozialleistungen getroffen werden.

Information

Author: Autorengruppe

Publication date: 2. Mai 2025

Manufacturer: PORADCE sro

Genres: Sozialwissenschaften, Bücher, Fach- und technische Literatur, Gesetz

Type: Bücher - Taschenbuch

Pages: 120

ISBN/EAN: 9771802834308

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